Anfang November 2025 fand die erste allgemeine Wahl zum Pfarrgemeinderat seit der Fusion zur neuen Pfarrei St. Franziskus und St. Klara Untermosel-Hunsrück statt.
Der Pfarrgemeinderat ist das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrei und der für die Pfarrei vorgesehene Pastoralrat. Er organisiert gemeinsam mit dem pastoralen Team die Seelsorge in der Pfarrei.
Das Gremium besteht aus amtlichen und gewählten bzw. hinzugewählten Mitgliedern. Amtliches Mitglied ist der Pfarrer, weitere Priester, Diakone und pastorale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wie Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, die einen Seelsorgeauftrag für die Pfarreiengemeinschaft haben, können hinzukommen. Gemäß Beschluss des letzten Pfarrgemeinderates wurden 10 Personen von den wahlberechtigten Mitgliedern der Pfarrei gewählt, eine Person wurde durch den neugewählten Pfarrgemeinderat hinzugewählt.
Das zweite vatikanische Konzil hat in besonderer Weise die Verantwortung des ganzen Volkes Gottes betont. Alle sind durch die Taufe und Firmung berufen - Priester, Ordensleute, hauptamtliche Seelsorger, aber auch ehrenamtliche Laien. Alle haben in gemeinsamer Verantwortung Teil am Heilsauftrag der Kirche zum Dienst an den Menschen. Das Mitwirken in den verfassten Gremien, also dem Pfarrgemeinderat, dem Rat der Pfarrei auf Ebene des pastoralen Raumes oder innerhalb von lokalen Teams sind Teil dieser ehrenamtlicher Mitverantwortung.
Unser Pfarrgemeinderat besteht aus den folgenden Personen:

