Der Pfarrgemeinderat hat gewählt:Verwaltungsratswahl | Bekanntgabe der gewählten Mitglider

Kirchengemeinde: St. Franziskus und St. Klara Untermosel-Hunsrück
In der Sitzung des Pfarrgemeinderates am 18.03.2026 wurden folgende Mitglieder neu in den Verwaltungsrat gewählt:
Einsprüche gegen die Wahl sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Wahl schriftlich an die Vorsitzende des Wahlausschusses zu richten. Einspruchsberechtigt ist jedes wahlberechtigte Mitglied des Pfarrgemeinderates. Ein wahlberechtigtes Glied der Kirchengemeinde ist nur insoweit einspruchsberechtigt, als ein von ihm eingereichter Wahlvorschlag, der den Erfordernissen des § 4 entsprach, nicht zur Aufstellung der Kandidatenliste vorgelegt worden ist. Ein weitergehender Einspruch ist unzulässig. (Gemäß § 13 der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Trier.)
18.03.2026 gez. Carolin Zidar (Vorsitzende des Wahlausschusses)
